Z.B.: Alleinerziehend/Berufstätig,
Kindeswohlgefährdung,
Familie mit geringem Einkommen (Nachweis duch Jahresabrechnung oder durch Steuerbescheid),
erzieherische Gründe,
Pflegebedürftigkeit eines Familienangehörigen,
Schul- oder Berufsausbildung
Nachgewiesener Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson,
Sowie weitere Gründe, die dargelegt werden müssen