Aufnahmekriterien des Familienzentrums St. Albertus Hovestadt

Die einzelnen Aufnahmekriterien werden gewichtet. Somit wird jede Aufnahme bewertet und eine hohe Bewertung einer niedrigen vorgezogen.

Ausnahme: Geschwisterkinder und ortsansässige Kinder haben Vorrang.

Ortsansässig: Hovestadt;  Nordwald; Schoneberg

Die Punkte werden wie folgt vergeben: 

Z.B.: Alleinerziehend/Berufstätig,

Kindeswohlgefährdung,

Familie mit geringem Einkommen (Nachweis duch Jahresabrechnung oder durch Steuerbescheid),

erzieherische Gründe,

Pflegebedürftigkeit eines Familienangehörigen,

Schul- oder Berufsausbildung

Nachgewiesener Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson,

Sowie weitere Gründe, die dargelegt werden müssen

5 Punkte

4 Punkte

3 Punkte

2 Punkte

1 Punkt

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

4 Punkte

Kinder von Mitarbeitern der Kita gem. GmbH, die eine Kinderbetreuung zur Ausübung ihres Berufes benötigen – individuelle Entscheidung.

Kinder mit Integrationsbedarf unterliegen denselben Aufnahmekriterien wie Kinder ohne einen besonderen Förderbedarf. Einem Integrationskind kann die Aufnahme verwehrt werden, wenn der Hilfebedarf von der Einrichtung nicht zu leisten ist. Der Einzelfall entscheidet.

Bei gleicher Punktzahl hat das tagesgenau ältere Kind den Vorrang.

Diese Kriterien werden jedes Jahr im Rat der Tageseinrichtung überprüft und ggf. angepasst.

Die Aufnahmekriterien sind gültig ab dem 01.08.2024

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